Ein Anspruch auf Homeoffice? Die Corona-Pandemie hat uns vor ungeahnte Probleme gestellt – sie machte aber auch Unerwartetes möglich. Das gilt beispielsweise für das Recht auf Homeoffice. Vielen hat die Richtlinie so gut gefallen, dass sie gar nicht mehr ins Büro zurück möchten. Vielleicht geht es dir ebenso.
Noch länger im Homeoffice bleiben?
Heimarbeit ist für viele Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren geradezu selbstverständlich geworden. Die Pandemie ermöglichte, was vorher undenkbar war – nicht nur aus Datenschutzbedenken. Während sich ein Teil der Beschäftigten darauf freut, ab dem 20. März 2022 nun endlich wieder täglich persönlichen Kollegenkontakt zu haben, hoffen andere, weiterhin im Homeoffice zu verbleiben.
Arbeitsminister Hubertus Heil möchte sogar ein Gesetz erschaffen, um ein Recht auf Homeoffice fest zu verankern. Damit soll nach dem Abebben der Pandemie ein heimischer Arbeitsplatz erlaubt sein, sofern du als Arbeitnehmer dies wünschst. Auch zwischen Präsenz- und Heimarbeit zu wechseln, soll ebenso möglich sein. Selbstverständlich wird es aber keine Homeoffice-Pflicht geben. Lediglich hat man einen Anspruch auf Homeoffice und somit die freie Wahl.
Feste Regeln auch im Homeoffice
Leicht kann es passieren, dass am Arbeitsplatz im Wohn-, Schlaf- oder einem anderem Zimmer das Private zu sehr ins Arbeitsleben übergreift. Schließlich gibt es zu Hause immer irgendetwas Wichtiges zu tun oder ablenkende Dinge. Feste Arbeitszeiten müssen aber trotzdem sein – egal, ob du eher zum Verkürzen oder zu freiwilligen Überstunden neigst. Der Arbeitsminister möchte auch hier für eine feste Regelung sorgen, damit man zwar einen Anspruch auf Homeoffice hat, Arbeit und Privatleben aber nicht ineinander übergreifen und alles bunt vermischt wird. Ohnehin wird immer wieder empfohlen, sich im Homeoffice gut selbst zu organisieren und keinen Schlendrian Oberhand gewinnen zu lassen. Allgemein war die Arbeitsmoral bei der Corona-Heimarbeit aber viel besser als angenommen.
Jeder Sechste möchte Anspruch auf Homeoffice haben
Das Homeoffice ist zwar bestimmt nicht für jede/n geeignet, aber jede/r Sechste möchte laut einer Forsa-Umfrage gerne dauerhaft zu Hause arbeiten und Anspruch auf Homeoffice haben. Da ist es ein Glück, dass ganze 37 Prozent der Unternehmen tatsächlich planen, drei Tage Homeoffice wöchentlich nach der Pandemie beizubehalten.
Der Arbeitsalltag hat sich durch Corona ganz schön gewandelt und mehr Flexibilität ist endlich möglich. Sogar Finanzminister Olaf Scholz sah bereits die Vorteile des Homeoffices. Wenn die Homeoffice-Pflicht, wo immer dies möglich war, am 19. März 2022 offiziell endet, dürfen Arbeitgeber jetzt eigene Regelungen vereinbaren. Dies gilt immer dann, „wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und es wegen Corona geboten erscheint“. Ganz vorbei ist es mit dem Virus immerhin noch nicht und Vorsicht kann nie schaden – insbesondere bei Großraumbüros.
Gute Gründe für die Heimarbeit
Tatsache ist, dass die Produktivität von Mitarbeitern im Homeoffice deutlich gestiegen war. Viele Chefs erstaunte dies sicherlich, da sie vor diesem Experiment wohl eher das Gegenteil angenommen hatten. Durch entfallende Fahrtzeiten wurden sogar Zeitlücken geschaffen, die entweder der nötigen Entspannung dienten oder aber an die reguläre Arbeitszeit angehängt wurden. Probleme mit Staus und öffentlichen Verkehrsmitteln fielen weg, so dass auch Verspätungen nicht mehr existent waren.
Zwar können dich zu Hause eventuelle Kinder, Haustiere, Haushalt & Co. ablenken – das konnten regelmäßige Schwätzchen mit Kollegen, störende Geräusche im Großraumbüro usw. aber ebenso. Die Krankheitstage sind in der Corona-Pandemie sogar gefallen, was auf weniger Stress der Arbeitnehmer hindeuten könnte. Es gibt also mehr als genug Gründe, auch weiterhin im Homeoffice zu bleiben. Arbeitgeber könnten damit außerdem Büromieten und andere Ausgaben verringern und die Effizienz bleibt trotzdem gewährleistet.
Was wird aus angeschafften Endgeräten?
Einige Arbeitgeber hatten ihren Mitarbeitern geeignete Endgeräte für die heimische Arbeit gestellt, die zurück an ihren angestammten Platz kommen, wenn du wieder im Büro arbeitest. Sofern weiter Homeoffice angesagt ist, bleibt alles beim Alten mit dem Zubehör. Für eigene Aufwendungen der Mitarbeiter waren grundlegende Richtlinien getroffen worden, von denen du sicher weißt. Telefonkosten beispielsweise tragen Arbeitnehmer zunächst selbst, diese können steuerfrei erstattet werden.
Bis zu 20 Prozent dieser Kosten werden ohne detaillierten Nachweis ersetzt. Je nach Unternehmen kann es gesonderte, schriftlich vereinbarte Regelungen für Mitarbeiter geben, eventuell sogar für höhenverstellbare Schreibtische. Wer sich wichtige Endgeräte anschaffen musste, bekam die Aufwendungen in der Regel erstattet. Eventuell wurde vereinbart, was genau nach der Homeoffice-Nutzung mit den Geräten geschehen soll. Wer freiwillig Kosten in den Laptop investiert hat, kann sie als Werbungskosten absetzen. Abschreibungen wurden als Entlastung für Homeoffice-Beschäftigte auf ein Jahr herabgesetzt.
Betriebsvereinbarung über das Homeoffice ist Betriebsrat-Pflicht
Größere Firmen, die zwangsläufig über einen Betriebsrat verfügen, sind weiterhin verpflichtet, diesen an einer Entscheidung für das Homeoffice zu beteiligen. Ob der Betriebsrat zustimmt, hängt von bestimmten Faktoren und dessen Ansichten ab. Zuerst einmal muss die zu erledigende Arbeit im Homeoffice überhaupt möglich sein. Dies ist vor allem bei Büroarbeiten der Fall. Ebenso können persönliche Faktoren Berücksichtigung finden, denn nicht jeder Mitarbeiter ist gleich zuverlässig und/oder aufgrund seiner Lebenssituation für das Homeoffice geeignet. Der Betriebsrat ist insbesondere für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig, der in Wohnungen oder dem Eigenheim nicht so gut kontrolliert werden kann wie am Firmenarbeitsplatz. Eine wichtige Rolle spielt auch der Datenschutz, der vom Arbeitnehmer gewahrt werden muss. All dies sollte in einer Betriebsvereinbarung schriftlich niedergelegt werden, um spätere Probleme auszuschließen.
Ist der Impfstatus ein Grund fürs Homeoffice?
Bei etwa der Hälfte der Unternehmen in Deutschland ist die vollständige Impfung Voraussetzung für eine Präsenztätigkeit. Wer sich nicht impfen lässt, hat es also häufig schwer. Durch die 3G-Regel sind zumindest regelmäßige Corona-Tests verpflichtend. Da im Homeoffice weder Tests noch Impfung verpflichtend sind, könnte sich für Ungeimpfte hier eine Nische auftun. Einen juristischen Anspruch auf Homeoffice gibt es allein aufgrund fehlender Impfung jedoch nicht, wie Rechtsanwälte meinen. Arbeitgeber können hier je nach betrieblichen Voraussetzungen aber sicher individuelle Richtlinien vereinbaren.
Heimischen Arbeitsplatz gut ausstatten
Bist du weiterhin im Homeoffice, solltest du dir – sofern noch nicht längst geschehen – eine optimale Büroausstattung gönnen, die der Gesundheit zugutekommt. Höhenverstellbare Schreibtische sind genauso wichtig wie ein ergonomischer Stuhl, die richtige PC-Maus und Ruhe am Arbeitsplatz. Schließe mögliche Störquellen und Ablenkungen während der Arbeitszeit aus und lege fest, wann Feierabend ist. Denn trotz allem Arbeitseinsatz ist regelmäßige Entspannung bedeutsam.
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