Möbel steuerlich absetzen im Homeoffice

Von Felix Seidel • 11.10.2021
Absetzen, Zuschuss,Rückzahlung

Wer bezahlt eigentlich was? absetzen meiner büromöbel und meiner materialien

Das Arbeiten im Homeoffice hat einige wesentliche Vorteile und wird von immer mehr Firmen praktiziert. Homeoffice ist modern und beliebt, muss aber auch genau geplant werden. Du kannst von zu Hause aus arbeiten und hast Dir ergonomische Büromöbel angeschafft beziehungsweise ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet? Dann möchtest Du sicher wissen, wie es steuerlich absetzbar ist  und was Du dabei beachten musst. Folgender Ratgeberartikel soll Dir dazu einige wichtige Punkte erklären.

Wann kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Grundsätzlich ist es möglich, ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Die Bedingungen dafür sind allerdings recht streng. Die wichtigste Frage, die das Finanzamt stellen wird: Ist das Büro häuslich oder außerhäuslich? Befindet es sich nicht in Deinem Wohnhaus oder hast Du Dir sogar extra eine Immobilie angemietet, bist Du auf der sicheren Seite. Dann kannst Du die Raumkosten vollständig absetzen. Ein häusliches Zimmer hingegen kannst Du nicht als Betriebsausgabe geltend machen.

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Eine weitere Voraussetzung: Das Zimmer muss ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden. Es kann durchaus sein, dass ein Mitarbeiter des Finanzamtes bei Dir zu Hause vorbeischaut. Wenn er dann ein Bett, einen Kleiderschrank oder diverse Fitnessgeräte in Deinem Arbeitszimmer findet, sieht es mit dem steuerlichen Abzug schlecht aus. Achte weiterhin darauf, dass der Raum vom Rest der Wohnung durch eine Tür klar abgegrenzt ist. Eine einzelne Arbeitsecke im Wohnzimmer führt nicht zu einer Kostenerstattung. 

Eindeutiger Büroraum
Um Deine Raumkosten vollständig absetzen zu können, muss dein Bürozimmer ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.

Weiterhin solltest du nachweisen können, dass das Homeoffice Dein Tätigkeitsmittelpunkt ist. Ist das der Fall, kannst Du Dich über eine 100-prozentige Kostenerstattung freuen. Steht Dir nachweislich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst Du die Kosten für das heimische Arbeitszimmer ebenfalls geltend machen. Dann kannst Du immerhin noch Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Kommt keine der beiden Möglichkeiten für Dich in Frage, hast Du seit dem Jahr 2020 eine dritte Option. Mit der Homeoffice-Pauschale gibt es keine besonderen Anforderungen an Deinen heimischen Arbeitsplatz. Du erhältst pro Arbeitstag zu Hause einen Zuschuss in Höhe von fünf Euro; maximal allerdings 600 Euro im Jahr.

Steuererklärung Unterstützung
Ein Steuerberater hilft Dir, Deine Steuererklärung bestmöglich einzureichen. Halte hierfür auch Nachweise bereit.

Kleiner Tipp:

Da die Bedingungen für das Absetzen des heimischen Arbeitszimmers teilweise wirklich verzwickt sind, wende Dich gegebenenfalls an Deinen Steuerberater. Er weiß am besten, wie Du eine Steuererklärung richtig ausfüllst und von einer maximalen Kostenerstattung profitierst. Möchtest Du Deine Steuererklärung richtig und korrekt ausfüllen, musst Du zunächst die anteiligen Kosten ausrechnen. Du musst also zunächst den Anteil der Fläche ausrechnen, den Dein Arbeitszimmer an der gesamten Wohnung hat. Das Finanzamt sieht es ganz gerne, wenn Du zusätzlich einen Grundriss Deiner Wohnung beilegst. Nun kannst Du anteilig diverse Rechnungen geltend machen. Dazu zählen nicht nur die Miete und Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung, sondern auch Belege für die Müllabfuhr und den Schornsteinfeger. Ebenso kannst Du Beiträge für die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung geltend machen. Komplett absetzen kannst Du hingegen die Kosten für Büromöbel zu Hause sowie deren Reinigung und anfallende Reparaturen.

Ein Zuschuss von der Krankenkasse: Das solltest Du wissen

Es kann sein, dass Du unter bestimmten Voraussetzungen einen speziell ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz benötigst. Das kann ebenso ein in der Höhe verstellbarer Schreibtisch sein wie ein Bürostuhl, der allen ergonomischen Anforderungen entspricht. Die Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund bleiben. So sparen sie sich das Geld für kostenintensive Reha-Behandlungen und gewähren Dir dementsprechend einen Zuschuss. Damit Du einen Zuschuss von der Krankenkasse bekommst, musst Du ein ärztliches Attest einreichen. Auch solltest Du gleich ein Angebot von einem Büromöbelhersteller einreichen. Ob und in welcher Höhe Du schließlich einen Zuschuss bekommst, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Auch von der Deutschen Rentenversicherung kannst Du Dir Kosten von bis zu 1.305 Euro zurückholen, wenn Du mindestens 15 Jahre rentenversichert bist. Nach einem Heilverfahren oder einer Kur genügt sogar eine Zeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung. Allerdings benötigst Du dann ebenso ein schriftliches Attest von Deinem Arzt. 

Bevor Du einen Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragst, informiere am besten Deinen Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber beteiligen sich gerne an den Kosten für einen neuen Bürostuhl oder finanzieren ihn sogar komplett.

Kostenübernahme bei Krankheit
Eine Kostenübernahme erfolgt, wenn Du an einer der folgenden Krankheiten leidest:
• Morbus Bechterew
• Spondylodese
• Skoliose
• Girdlestone-Hüfte
• Hüft- und Kniearthrodese
• Kyphoskoliose

Selbstverständlich kannst Du nicht nur Deinen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse finanzieren lassen. Auch kannst Du Deinen Schreibtisch bei der Krankenkasse anfragen. Ist eine Unterstützung des Arbeitgebers nicht gegeben und bekommst Du auch keine Rückzahlung vom Rehabilitationsträger, frag am besten bei Deiner Krankenkasse nach. Der maximale Höchstbetrag für einen Zuschuss von der Krankenkasse für Deinen Schreibtisch liegt in der Regel zwischen 800 und 1.200 Euro. Auch hier wird natürlich von Fall zu Fall individuell entschieden. Ähnlich wie beim Bürostuhl benötigst Du ein ärztliches Attest, das Du gemeinsam mit Deinem Antrag bei der Kasse einreichst.

Absetzen der Kosten im Homeoffice
Du hast viele Möglichkeiten, deine Büromöbel und Arbeitsmaterialien anteilig oder sogar ganz bezahlt zu bekommen. Deine Gesundheit sollte hier aber an erster Stelle stehen: Achte also auf hochwertige, ergonomische Produkte.
Besonderheit Klimagerät

Wenn Du eine Dachgeschosswohnung hast und die hochsommerlichen Temperaturen Dich am kreativen Arbeiten hindern, kann ein Klimagerät im Homeoffice sinnvoll sein. Auch dessen Kosten kannst Du steuerlich absetzen. Klimageräte stellen zwar keine beruflichen Einrichtungsgegenstände dar, gehören aber dennoch zur Ausstattung des Arbeitszimmers. Hat Dein Klimagerät nicht mehr als 800 Euro netto gekostet, kannst Du die Anschaffungskosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Liegen die Anschaffungskosten höher, musst Du die Nutzung auf mehrere Jahre aufteilen.

Wie aber sieht es mit den sonstigen Arbeitsmaterialien aus? Im Homeoffice benötigst Du natürlich auch Papier, Stifte und vor allem einen Laptop. Natürlich ist klar, dass Du den Laptop auch privat nutzt. Dennoch kannst Du ihn steuerlich absetzen. Schätze ihn als Werbungskosten etwa mit 50 Prozent; das wird von den Finanzämtern in der Regel akzeptiert. Kannst Du nachweisen, dass Du den Laptop sowie alle anderen Arbeitsmittel zu 90 Prozent beruflich nutzt, kannst Du sogar die vollen Anschaffungskosten absetzen. Alle Ausgaben für Arbeitsmittel gelten als Werbungskosten und mindern dementsprechend Deine Steuerlast bei Deinen Einkünften. Je mehr Werbungskosten Du also geltend machst, desto geringer fällt die zu zahlende Steuer aus. 

Zu den Arbeitsmitteln zählen auch Dein Smartphone, eine Aktentasche, Fachliteratur, ein Diktiergerät oder typische Berufsbekleidung. Druckerpapier, Stifte und andere Kleinteile gehören zum Bürobedarf. Diese Arbeitsmittel zählen ebenso zu den Werbungskosten und können steuerlich abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du sie privat oder beruflich nutzt.

Fazit: Wie Du siehst, hast Du einige Möglichkeiten, eine Kostenerstattung für Deine Büromöbel zu Hause zu bekommen. Eine Unterstützung vom Arbeitgeber ist ebenso möglich wie eine Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Rentenversicherung. Doch egal, ob Du eine Bezuschussung bekommst oder nicht: Achte bei der Anschaffung Deiner Büroausstattung unbedingt auf hochwertige Artikel. Für deine Gesundheit sind besonders ein in der Höhe verstellbarer Schreibtisch und ein Bürostuhl, der allen ergonomischen Anforderungen entspricht, ausschlaggebend. Hiermit arbeitest Du im Homeoffice effizient und beugst chronische Rücken- und Nackenbeschwerden vor.

Dein elektrischer höhenverstellbarer Schreibtisch

Schaffe mit dem richtigen Schreibtisch einen Arbeitsplatz, der individuell nach deinen Bedürfnissen eingerichtet ist! Mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch steht dem ergonomischen Arbeiten nichts mehr im Weg. Du weißt nicht, welcher Schreibtisch am besten zu dir passt, oder möchtest mehr Informationen zu der Nachhaltigkeit und der Unterstützung der Krankenkasse / dem Arbeitgeber? Wir beraten dich gerne. Sprich uns einfach an oder vereinbare direkt hier einen Termin.


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Hier schreibt

Felix Seidel

Felix ist von Anfang an bei MeinOffice. Er kümmert sich um Kundenbestellungen, Supportanfragen und sorgt dafür, dass alle das bekommen was sie tatsächlich bestellt haben. Durch die vielen Gespräche, die er im Laufe der Jahre geführt hat, hat er einen guten Überblick darüber bekommen was den Menschen im Büro und im Homeoffice tatsächlich wichtig ist. In seiner Freizeit trainiert er die lokale Fußballjugend und legt sich ab und an ein Steak auf den Grill.

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